Markt und InvestitionenAnalyse
Flandern: Wie die Förderung von Strom aus Biogas funktioniert — Zertifikate, OT und Bandingfactor
Flandern fördert Strom aus Biogas mit grünen Zertifikaten, die aus dem onrendabele top berechnet werden; für Projekte ab 2025 ist der Bandingfactor für Biogas auf 0,56 begrenzt.

Flandern fördert Strom aus Biogas mit grünen Zertifikaten und nicht mit einem festen Tarif. Der Erzeuger erhält Zertifikate, die er am Markt verkauft, und ihre Anzahl ergibt sich aus der Berechnung, was der jeweiligen Technologie zur Wirtschaftlichkeit fehlt. Für Projekte, die ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb gehen, beträgt die berechnete Kostenlücke von Biogasanlagen 67,8–103 EUR/MWh, doch der maximale Bandingfactor von 0,56 führt dazu, dass die Förderung niedriger ausfällt. Der folgende Überblick betrifft Flandern; Wallonien und Brüssel haben eigene Zertifikatssysteme.
Zwei Arten von Zertifikaten
Flandern wendet zwei Instrumente an. Grüne Zertifikate (groenestroomcertificaten, GSC) stehen für Strom aus erneuerbaren Quellen zu und werden je 1000 kWh multipliziert mit dem Bandingfactor vergeben. Kraft-Wärme-Kopplungs-Zertifikate (warmte-krachtcertificaten, WKC) stehen für die durch qualifizierte KWK eingesparte Primärenergie zu und werden ebenfalls mit dem Bandingfactor berechnet. Eine Biogasanlage mit BHKW-Motor (CHP) kann also beide nutzen: Im VEKA-Bericht beschreiben getrennte Kategorien „groene stroom uit biogas“ und „kwalitatieve WKK op biogas“.
So wird der Bandingfactor berechnet
Grundlage ist der onrendabele top (OT), also der produktionsabhängige Teil der Erlöse, der der Investition fehlt, um über die gesamte Lebensdauer die erforderliche Rendite zu erreichen. Der Bandingfactor ist der OT geteilt durch einen Divisor: 97 für grüne Energie und 35 für Kraft-Wärme-Kopplung. VEKA berechnet den OT mindestens einmal jährlich neu und berücksichtigt dabei Investitionskosten, Brennstoffpreise und den Energiepreis. Zu den für die Berechnungen zugrunde gelegten Parametern gehören Referenzverbrennungsmotoren mit 100% Biogas und einer Leistung von 2500 kWe (landwirtschaftliche Biogasanlage), 1300 kWe (Bioabfallvergärung bei einer Kompostieranlage) und 7000 kWe (Anlagen mit 5–20 MWe) bei einer wirtschaftlichen Lebensdauer von 15 Jahren.
Ergebnisse für Projekte ab 2025
Im Bericht für Projekte mit Startdatum ab dem 1. Januar 2025 betrug der OT für Biogas bis 5 MWe aus Mist, landwirtschaftlichen Stoffströmen und anderen OBA 67,8 EUR/MWh (Bf 0,699), für die Bioabfallvergärung bei einer bestehenden Kompostieranlage 71,5 EUR/MWh (Bf 0,737) und für Anlagen mit 5–20 MWe 103 EUR/MWh (Bf 1,06). Art. 6.2/1.1 Energiebesluit begrenzt den Bandingfactor jedoch für grüne Energie aus Biogas bei Projekten mit Startdatum im Jahr 2025 auf 0,56, sodass alle drei Kategorien 0,56 Zertifikate je MWh erhalten. Multipliziert mit dem Divisor 97 ergeben sich in der Umrechnung auf den OT etwa 54 EUR/MWh.
- Onrendabele top (OT)
- Wsparcie przy Bf 0,56 (0,56 × 97)
Ausschlüsse und Obergrenzen
Zur Kategorie landwirtschaftliches Biogas (5/1) zählen weder Deponiegas noch Anlagen zur Vergärung von Abwasser und Klärschlamm noch die Bioabfallvergärung bei einer bestehenden Kompostieranlage. Für Biogas- und Biomasseprojekte mit Startdatum ab dem 1. Januar 2020 wird bei der Vergabe der Zertifikate ein maximales Fördervolumen berücksichtigt, worüber das Portal der flämischen Regierung informiert. Biogasanlagen müssen zudem die Nachhaltigkeitskriterien für die Einsatzstoffströme erfüllen.
Förderung und Markt
Die Zertifikate ersetzen nicht den Erlös aus dem Energieverkauf: Der Erzeuger verkauft den Strom zum Marktpreis, und die Zertifikate kommen als zusätzlicher Erlös hinzu. In den VEKA-Berechnungen ist die Marktmarge als Teil der Investitionserlöse berücksichtigt, und ab 2025 wurde der erwartete jährliche Anstieg des marktwaarde der Energie mit 0% angesetzt. Deshalb ist der OT und nicht der Strompreis allein der Hauptparameter, der die Ausgestaltung der Förderung bestimmt.
Rechenbeispiel
Eine Anlage der Kategorie 5/1, die im Jahr 4000 MWh Strom erzeugt, erhält bei Bf 0,56 für je 1000 kWh 0,56 Zertifikate, also insgesamt 2240 Zertifikate pro Jahr (4000 × 0,56). Wäre der Bandingfactor nicht begrenzt und läge bei 0,699, wäre die Zahl der Zertifikate um etwa ein Viertel höher: 2796. Das zeigt, dass über die Höhe der Förderung nicht nur die berechnete Kostenlücke entscheidet, sondern auch die politische Obergrenze, und dass der Geldwert eines Zertifikats zusätzlich vom Markt abhängt.
Unterscheidung nach Projekten mit Bürgerbeteiligung
In jeder Kategorie unterscheidet der Bericht die Varianten „a“ (das Projekt sieht Bürgerbeteiligung vor) und „b“ (übrige Projekte). In der Tabelle für Biogas haben beide Varianten dieselben OT- und Bf-Werte, sodass die Beteiligung das Förderniveau für Biogasanlagen, die ab 2025 in Betrieb gehen, nicht verändert.
Wie das zu lesen ist
Die Obergrenze des Bandingfactors bedeutet, dass die Förderung bei größeren Anlagen (Kategorie 10/1) etwa die Hälfte der berechneten Kostenlücke abdeckt. Bei kleineren Anlagen (Kategorie 5/1) ist der nicht gedeckte Teil der Lücke kleiner und beträgt etwa 13,5 EUR/MWh.




