Abfall und KreislaufwirtschaftEreignis
Neue Anforderungen an kommunalen Klärschlamm: Verordnung veröffentlicht, Kernvorschriften in 4 Jahren
Im Gesetzblatt wurde die Verordnung veröffentlicht, die die Regeln für die Anwendung von kommunalem Klärschlamm ändert: vorgeschriebene Behandlungsverfahren, akkreditierte Untersuchungen und neue Fristen. Der Hauptteil tritt nach 48 Monaten in Kraft.

Im Gesetzblatt wurde die Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt veröffentlicht, die die Verordnung über die Anwendung von kommunalem Klärschlamm ändert (Dz.U. 2022 Pos. 89). Die neuen Vorschriften präzisieren, wie der Schlamm behandelt werden muss, bevor er auf den Boden gelangt, wie oft er zu untersuchen ist und mit welchen Methoden Schwermetalle zu bestimmen sind. Die meisten Anforderungen gelten erst nach 48 Monaten, was den Kläranlagen Zeit zur Anpassung gibt.
Was sich ändert
Die Verordnung führt die Pflicht ein, den Schlamm mindestens einem der festgelegten Behandlungsverfahren zu unterziehen:
- anaerob – Verringerung der organischen Substanz um mindestens 38% oder Betrieb des Prozesses bei über 34°C für mindestens 12 Tage,
- aerob – mindestens 25 Tage,
- aerob bei hoher Temperatur – mindestens 10 Tage bei über 40°C,
- chemisch – Kalkdosis von mindestens 0,25 kg je Kilogramm Trockensubstanz,
- Humifizierung – Lagerung von mindestens 90 Tagen oder Vortrocknung auf unter 30% Feuchte.
Auch der Untersuchungsumfang ändert sich. Die Messungen der Schwermetalle (Pb, Cd, Hg, Ni, Zn, Cu, Cr) sollen mit den vorgegebenen Methoden erfolgen (Atomabsorptionsspektrometrie oder ICP-OES/ICP-MS), und das Labor muss akkreditiert sein oder ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem besitzen. Die Untersuchungshäufigkeit hängt von der Auslastung der Kläranlage ab:
| Größe der Kläranlage (EW) | Untersuchungshäufigkeit |
|---|---|
| bis 2000 | alle 6 Monate |
| über 2000 bis 10.000 | alle 3 Monate |
| über 10.000 bis 100.000 | alle 2 Monate |
| über 100.000 | monatlich |
Schlamm in pastöser und erdiger Form soll spätestens am Tag nach der Anlieferung auf dem Feld gleichmäßig verteilt und mit dem Boden vermischt werden.
Bedeutung für die Branche in Polen
Für Kläranlagen mit Schlammfaulung ist der anaerobe Prozess der natürliche Weg, die Anforderung zu erfüllen – und zugleich eine Biogasquelle. Die Kriterien beziehen sich unmittelbar auf Parameter, die aus dem Betrieb von Faulbehältern bekannt sind (Temperatur, Verweilzeit, Abbau der organischen Trockensubstanz (oTS)). Kläranlagen ohne Faulung müssen einen anderen Weg wählen, z. B. Kompostierung oder Kalkstabilisierung, was Kosten und Logistik verändert.
Die Verordnung ändert hier nicht die Grenzwerte für den Metallgehalt, sondern erhöht die Anforderungen an die Qualität und Dokumentation der Untersuchungen, was für kleine Anlagen die Kosten steigern kann. Wichtig ist auch, dass Gärrest aus kommunalem Klärschlamm ein Abfallmaterial bleibt, seine landwirtschaftliche Verwendung also den Vorschriften über Abfälle und Düngemittel unterliegt.
Worauf bei Investitionsplänen zu achten ist
Die Verfahrensanforderungen sollten gemeinsam mit der beabsichtigten Verwendung des Schlamms gelesen werden. Ist eine landwirtschaftliche Anwendung geplant, muss die anaerobe, aerobe oder chemische Stabilisierung durch Prozessparameter belegt werden, nicht nur durch eine Erklärung. Für Kläranlagen, die den Bau eines Faulbehälters erwägen, ist die Möglichkeit der Gewinnung von Biogas und Wärme ein zusätzliches Argument; bei entsprechender Größe lässt sich das Biogas zur Versorgung der eigenen Prozesse der Kläranlage nutzen.
Wie es weitergeht
Die Änderungen werden stufenweise gelten: ein Teil der Vorschriften 14 Tage nach der Verkündung, die übrigen (Verfahrensanforderungen, Labore, Häufigkeiten, neuer Anhang) nach 48 Monaten. Bis dahin sollten die Betreiber der Kläranlagen den Verwertungsweg des Schlamms und mögliche Investitionen – von der Modernisierung der Faulbehälter bis zur Trocknung – analysieren und prüfen, ob ihre Labore die neuen Anforderungen erfüllen.




