Abfall und KreislaufwirtschaftEreignis
Novelle des Abfallgesetzes vom 17. November 2021: Umsetzung des Kreislaufwirtschaftspakets, Bioabfälle und EPR
Das Gesetz vom 17. November 2021 (Dz.U. 2021 Pos. 2151), verkündet am 26. November, überführt die Änderungen des EU-Abfallpakets in nationales Recht: neue Bioabfalldefinitionen, EPR-Regeln, ein Verbrennungsverbot für getrennt gesammelte Abfälle und Vermeidungsprogramme.

Das Gesetzblatt hat am 26. November 2021 das Gesetz vom 17. November 2021 zur Änderung des Abfallgesetzes und einiger anderer Gesetze (Pos. 2151) veröffentlicht. Es ist der zentrale Rechtsakt zur Umsetzung der Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie aus dem Kreislaufwirtschaftspaket von 2018 in das polnische Recht, deren Umsetzungsfrist am 5. Juli 2020 abgelaufen ist. Die Vorschriften treten grundsätzlich am 1. Januar 2022 in Kraft, einige davon am 1. Januar 2025.
Die wichtigsten Änderungen
Von den im Gesetz genannten Regelungen sind für unser Kompendium folgende wichtig:
- Definitionen – Bioabfälle umfassen Grün-, Lebensmittel- und Küchenabfälle aus Haushalten, Gastronomie, Handel und ähnlichen Quellen; neue Definitionen betreffen u. a. Bau- und Abbruchabfälle, Lebensmittelverschwendung, die stoffliche Verwertung und die erweiterte Herstellerverantwortung;
- Abfallvermeidung – ein nationales Abfallvermeidungsprogramm und ein Programm zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sowie jährliche Berichte;
- EPR – Hersteller, die die Kosten tragen, müssen ihre Gebühren nach Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recycelbarkeit und Gehalt an gefährlichen Stoffen staffeln; die Kosten dürfen die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Kosten nicht übersteigen;
- Bauabfälle – Pflicht zur getrennten Sammlung der Fraktionen;
- thermische Behandlung – getrennt gesammelte, zur Wiederverwendung oder zum Recycling bestimmte Abfälle dürfen grundsätzlich nicht solchen Verfahren unterzogen werden, es sei denn, dies führt zum besten Umweltergebnis;
- BDO – erweiterte Berichtspflichten, darunter Daten zur Lebensmittelverschwendung, sowie eine größere Rolle der Datenbank über Produkte und Verpackungen sowie über die Abfallwirtschaft;
- Verpackungen – Änderungen im Gesetz über die Bewirtschaftung von Verpackungen: Präzisierung des Recyclings, Quoten bis 2030 und Herstellerabgaben.
Bedeutung für Bioabfälle und Biogasanlagen
Die Definition der Bioabfälle im Einklang mit der Richtlinie und das Verbot, getrennt gesammelte Ströme der Verbrennung zuzuführen, stärken die Argumente für die biologische Behandlung, einschließlich der Vergärung. Für die Kommunen bedeutet dies die Notwendigkeit, Sammlung und Anlagen zu planen, für Biogasanlagen zur Abfallverwertung die Chance auf stabilere Lieferungen von Abfällen aus der getrennten Sammlung, vorausgesetzt, Qualität und Annahmegebühren stimmen.
Die erweiterte Herstellerverantwortung hat in diesem Gesetz den Charakter allgemeiner Grundsätze – das detaillierte System für die einzelnen Ströme erfordert gesonderte Vorschriften.
Wie es weitergeht
Durchführungsvorschriften sowie Rechtsakte zu Verpackungen und zur EPR standen noch aus. Für Unternehmer und Kommunen kam es darauf an, sich auf die neuen Berichtspflichten und die Gebührenänderungen vorzubereiten, für Investoren in die Abfallwirtschaft darauf, zu bewerten, wie sich die neuen Definitionen auf den Status von Abfällen und Nebenprodukten auswirken.
Praktische Bedeutung
Für Unternehmer der Abfallwirtschaft ist es am wichtigsten, die internen Verfahren zu aktualisieren: Dokumentation, Abfallcodes, Berichtswesen und Verträge mit den Abnehmern. Für die Kommunen gilt es, Satzungen und Systeme der getrennten Sammlung an die neuen Definitionen und Quoten anzupassen. Das Gesetz schließt die Arbeiten am System der erweiterten Herstellerverantwortung nicht ab, das gesonderter Vorschriften bedurfte, schafft für es aber den allgemeinen Rahmen.





