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agriKomp Polska baut vier weitere Biogasanlagen; ein Teil für Biomethan vorbereitet
Der Biogastechnologie-Anbieter agriKomp Polska hat den Bau von vier Anlagen angekündigt. Einige davon könnten künftig Biomethan erzeugen, falls sich die Vorschriften ändern.

Der Biogastechnologie-Anbieter agriKomp Polska teilte am 7. Oktober 2020 mit, dass sein Auftragsbestand in Polen wächst: Nach dem Bau von 10 Biogasanlagen will das Unternehmen noch in diesem Jahr mit dem Bau von vier weiteren beginnen. Ein Teil der Anlagen soll so ausgelegt werden, dass künftig auf die Biomethanproduktion umgestellt werden kann, doch — wie der Hersteller einschränkt — erfordert dies Gesetzesänderungen.
Ausgewählte Projekte
Von den besprochenen Investitionen wurden folgende genannt:
| Standort | Parameter |
|---|---|
| Gemeinde Wicko | ca. 0,99 MWe und 0,99 MWt, drei Fermenter, Gärrestbehälter für 180 Tage; Kosten 17,9 Mio. PLN brutto, EU-Zuschuss 9,95 Mio. PLN; Fertigstellung für Ende 2021 geplant |
| Baranów (Woiwodschaft Masowien) | 330 kWe, geplante Erweiterung auf ca. 499 kWe |
| Blizanów | 499 kWe und 1 MW Wärmeleistung, Versorgung von Gewächshäusern |
| zwei weitere Anlagen | je 499 kWe |
Die Leistung von 499 kWe taucht häufig auf, weil sie unter der Schwelle von 500 kW bleibt, ab der das Gesetz über erneuerbare Energiequellen (ustawa o OZE) andere Fördergrundsätze vorsieht (u. a. gesonderte Referenzpreise für landwirtschaftliche Biogasanlagen).
Warum ein Behälter für 180 Tage
Ein Gärrestbehälter mit einem Fassungsvermögen, das 180 Tagen Produktion entspricht, kommt der Lageranforderung aus dem Nitratprogramm (sechs Monate für flüssige Wirtschaftsdünger) nahe und ergibt sich aus der Saisonalität der Düngerausbringung. Gärrest darf nur in bestimmten Zeiträumen auf die Felder ausgebracht werden und muss daher in der Zeit gelagert werden, in der eine Ausbringung nicht möglich ist. Ausreichend große Behälter verringern das Risiko, die zulässigen Stickstoffmengen zu überschreiten, und begrenzen Nährstoffverluste.
Biomethan: Voraussetzung sind Gesetzesänderungen
Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Umrüstung von Biogasanlagen für die Biomethanerzeugung technisch möglich ist, die Wirtschaftlichkeit aber von der Regulierung abhängt: der Definition von Biomethan, dem Fördersystem, den Regeln für den Netzanschluss und den Herkunftsnachweisen. Im Oktober 2020 unterzeichneten Regierung und Branche eine Absichtserklärung zu solchen Lösungen, doch der Rechtsakt selbst blieb im Stadium der Ankündigungen. Aus Sicht der Technologieanbieter müssen bereits heute errichtete Anlagen daher Platz für eine spätere Erweiterung um eine Biogasaufbereitungsanlage lassen.
Wie es weitergeht
Für Leser, die den Bau einer Biogasanlage planen, ist die Schlussfolgerung praktisch: Das Projekt sollte mit Flächenreserve, Reserve an Anschlussleistung sowie Behältern mit angemessenem Volumen vorbereitet werden. So lässt sich künftig ohne grundlegenden Umbau auf Biomethan umstellen, falls die Regulierung dazu anregt.
Bedeutung für den Markt der Anlagenbauer
Dass Technologieanbieter trotz regulatorischer Unsicherheit neue Aufträge ankündigen, zeigt, dass im Segment kleiner landwirtschaftlicher Biogasanlagen bis 500 kW weiterhin investiert wird. Meist werden sie durch EU- und nationale Zuschüsse gefördert, und ihre Wirtschaftlichkeit beruht auf dem Energieverkauf im Tarif- oder Auktionssystem sowie auf der Wärmenutzung. Für landwirtschaftliche Betriebe ist entscheidend, Genehmigungen, Finanzierung und Substratverfügbarkeit aufeinander abzustimmen, bevor der Bau beginnt.





