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EU-Rat legt Position zur Abwasserrichtlinie fest: Energieneutralität der Kläranlagen bis 2045

Am 16. Oktober 2023 einigte sich der EU-Rat auf eine Position zur Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Kläranlagen sollen bis 2045 so viel Energie erzeugen, wie sie verbrauchen, mit Zwischenzielen.

Veröffentlicht Aktualisiert 2 Min. LesezeitRedaktion FeedstockData

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Foto Doc Searls from Santa Barbara, USA / Wikimedia Commons, Lizenz CC BY 2.0, Quelldatei; Änderungen: Zuschnitt

Der Rat der Europäischen Union einigte sich am 16. Oktober 2023 auf eine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Im Energieteil führte er ein Ziel der Energieneutralität ein: Bis 2045 sollen Kläranlagen Energie in einer Menge erzeugen, die der verbrauchten entspricht, mit Zwischenschritten. Die Position des Rates bildet die Grundlage für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament. Für die Biogasbranche bedeutet das eine wachsende Bedeutung der Schlammfaulung und anderer erneuerbarer Quellen in Kläranlagen.

Was sich ändert

Die Europäische Kommission schlug im Oktober 2022 eine Überarbeitung der Richtlinie von 1991 vor. Der Rat änderte einen Teil der Vorschläge, behielt aber die Hauptelemente bei: Verschärfung der Anforderungen an die Entfernung von Stickstoff und Phosphor, Einbeziehung kleinerer Ballungsräume, Überwachung ausgewählter Schadstoffe sowie erweiterte Herstellerverantwortung für die Entfernung von Mikroverunreinigungen aus Arzneimitteln und Kosmetika. Im Bereich Energie legte der Rat fest, dass das Neutralitätsziel im Maßstab des gesamten Sektors zu verstehen ist und die Möglichkeit der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Biogas, Wind und Sonne berücksichtigen soll.

In der Position finden sich auch Elemente der Flexibilität: Die Zeitpläne hängen von der Größe des Ballungsraums ab, und die Mitgliedstaaten können differenzierte Fristen nutzen.

Bedeutung für die Branche in Polen

Polnische Kläranlagen, insbesondere große, nutzen seit Jahren die Schlammfaulung und erzeugen Biogas für die Kraft-Wärme-Kopplung. Das Ziel der Energieneutralität wird für sie ein Anreiz zu weiteren Investitionen sein: Steigerung der Biogasproduktion durch Kofermentation mit Industrieabfällen, Modernisierung der Faulbehälter sowie Verbesserung der Energieeffizienz der Belüftung. Kleinere Kläranlagen, in denen die Faulung unwirtschaftlich ist, werden nach anderen Lösungen suchen, z. B. Photovoltaik.

Die verschärften Anforderungen an die Nährstoffentfernung und die Einbeziehung kleinerer Ballungsräume bedeuten hohe Investitionskosten für Gemeinden. Die Finanzierung aus nationalen und EU-Mitteln wird der entscheidende Faktor für das Umsetzungstempo sein.

Worauf zu achten ist

Kläranlagenbetreiber sollten Energieaudits durchführen, das Biogaspotenzial aus Klärschlamm sowie die Möglichkeiten der Kofermentation bewerten. Außerdem sollte verfolgt werden, wie die Definitionen und Fristen der Zwischenziele formuliert werden, denn von ihnen hängt der Investitionsplan ab.

Biogas aus Klärschlamm in der Praxis

In einer Kläranlage mit Schlammfaulung speist das Biogas meist ein BHKW-Aggregat, das Strom und Wärme für den Bedarf der Anlage erzeugt, einschließlich der Beheizung der Faulbehälter. Energieneutralität erfordert jedoch die Betrachtung der gesamten Bilanz: Der größte Energieverbraucher ist die Belüftung des Abwassers. Daher sind Investitionen in effiziente Gebläse, Prozesssteuerung und Wärmerückgewinnung mitunter ebenso wichtig wie die Steigerung der Biogasproduktion.

Finanzierung der Änderungen

Die Anpassung an die neuen Anforderungen wird kostspielig sein. Entscheidend werden Mittel aus EU- und nationalen Fonds sein sowie die Möglichkeit, die Kosten der Mikroverunreinigungen auf die Hersteller zu übertragen. Gemeinden und Wasserunternehmen sollten schon jetzt eine Staffelung der Investitionen planen, auch solcher, die Ziele der Abwasserqualität mit der Energieerzeugung verbinden.

Wie es weitergeht

Es beginnen Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, das am 5. Oktober 2023 seine eigene Position angenommen hat. Die Seiten müssen sich auf endgültige Ziele, Fristen und Regeln der erweiterten Verantwortung einigen. Die Gespräche sollen Anfang 2024 abgeschlossen werden.

Quellen

  1. Rada UE — Council adopts position on new rules for a more efficient treatment of urban wastewater