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Griechenland: Referenzpreise für Biogas und Biomasse – Zuschlag zum Marktpreis statt fester Tarif

In Griechenland wird Strom aus Biogas und Biomasse durch einen Zuschlag (FiP) gefördert: die Differenz zwischen dem Referenzpreis (bis zu 219 EUR/MWh für Biogas bis 1 MW) und dem monatlichen Marktpreis.

Veröffentlicht 3 Min. LesezeitRedaktion FeedstockData

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Illustration: FeedstockData (KI, Google Gemini)

Griechenland fördert Strom aus Biogas und Biomasse nicht mit einem festen Tarif, sondern mit einem Zuschlag zum Marktpreis. Das Gesetz 4414/2016 ersetzte garantierte Tarife durch ein System von Zuschlägen (Feed-in-Premium) und Auktionen. Der Zuschlag ist die Differenz zwischen dem Referenzpreis für Technologie und Leistung und dem Speziellen Marktpreis, monatlich berechnet. Für Biogas bis 1 MW beträgt der Referenzpreis 219 EUR/MWh und für Biomasse bis 1 MW 176 EUR/MWh.

Wie der Zuschlag funktioniert

Laut der Europäischen Kommission (Portal Clean Energy for EU Islands) hat die Förderung die Form einer Betriebsbeihilfe auf Grundlage der „Preisdifferenz“: Sie wird als Differenz zwischen dem Speziellen Marktpreis für die jeweilige Technologie und dem Referenzpreis beschrieben (Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes 4414/2016); in den Beispielen unten berechnen wir den Zuschlag als Referenzpreis minus Speziellen Marktpreis. Der Zuschlag wird monatlich berechnet, und der Erzeuger verdient zusätzlich am Verkauf der Energie am Markt; die Förderung zahlt DAPEEP aus. Für Biomasse und Biogas ist der Spezielle Marktpreis der Monatsdurchschnitt des durchschnittlichen marginalen Systempreises (Art. 6 des Gesetzes 4414/2016). Nach der IEA sind die Auktionen technologiespezifisch, und kleinere Anlagen (z. B. Windkraftwerke unter 3 MW und andere Projekte für erneuerbare Energien unter 500 kW) können von den Auktionen ausgenommen und vom Tarif erfasst sein.

Referenzpreise

Die Referenzpreise ergeben sich aus dem Ministerialbeschluss 30971/1190 von 2020 (ΥΠΕΝ/ΔΑΠΕΕΚ/30971/1190/2020), der nach dem Gesetz 4685/2020 eingeführt wurde, das die Genehmigungsverfahren verbesserte und die Förderung für einige Kategorien erneuerbarer Energien stärkte:

Technologie Leistung Referenzpreis (EUR/MWh)
Biogas bis 1 MW 219
Biogas 1–3 MW 209
Biogas über 3 MW 192
Biomasse bis 1 MW 176
Biomasse 1–5 MW 153
Biomasse über 5 MW 133
Grecja: ceny referencyjne dla biogazu i biomasy według mocy
Grecja: ceny referencyjne dla biogazu i biomasy według mocyGrecja: ceny referencyjne dla biogazu i biomasy według mocy — 1 serii, 6 punktów, jednostka EUR/MWh.050100150200250Biogaz do 1 MWBiogaz 1–3 MWBiogaz powyżej 3 MWBiomasa do 1 MWBiomasa 1–5 MWBiomasa powyżej 5 MWEUR/MWhCena referencyjna · Biogaz do 1 MW: 219 EUR/MWhCena referencyjna · Biogaz 1–3 MW: 209 EUR/MWhCena referencyjna · Biogaz powyżej 3 MW: 192 EUR/MWhCena referencyjna · Biomasa do 1 MW: 176 EUR/MWhCena referencyjna · Biomasa 1–5 MW: 153 EUR/MWhCena referencyjna · Biomasa powyżej 5 MW: 133 EUR/MWh
  • Cena referencyjna
Źródło: Komisja Europejska, Clean Energy for EU Islands, Greece — feed-in premium (decyzja ministerialna 30971/1190).

Was das in der Praxis ergibt

Der Zuschlag hängt vom Marktpreis ab. Im Oktober 2024 gab DAPEEP den Speziellen Marktpreis für Biomasse mit 101,54 EUR/MWh an. Bei einem Referenzpreis von 176 EUR/MWh (Biomasse bis 1 MW) bedeutet das einen Zuschlag von etwa 74 EUR/MWh (Berechnung von Substraty.pl: 176 − 101,54 = 74,46), bei 133 EUR/MWh (über 5 MW) etwa 31 EUR/MWh. Der Erzeuger erhält also insgesamt ein Niveau nahe dem Referenzpreis, sofern er die Energie zum Speziellen Marktpreis verkauft; steigt dieser, sinkt der Zuschlag, und fällt er, steigt der Zuschlag.

Für Biogas ist der Spezielle Marktpreis genauso definiert wie für Biomasse (Monatsdurchschnitt des durchschnittlichen marginalen Systempreises). Läge er in einem Monat so hoch wie im Beispiel, bei 101,54 EUR/MWh, wäre der Zuschlag für Biogas bis 1 MW etwa 117 EUR/MWh (219 − 101,54 = 117,46) und für Biogas über 3 MW etwa 90 EUR/MWh (192 − 101,54 = 90,46). Diese Berechnung ist eine Veranschaulichung von Substraty.pl und keine offizielle Angabe.

Degression mit steigender Leistung

Die Referenzpreise sinken mit der Leistung der Anlage. Bei Biogas beträgt der Unterschied zwischen einer Anlage bis 1 MW und über 3 MW 27 EUR/MWh (219 gegenüber 192), bei Biomasse zwischen einer Anlage bis 1 MW und über 5 MW 43 EUR/MWh (176 gegenüber 133). Das spiegelt die Annahme wider, dass größere Einheiten niedrigere spezifische Investitions- und Betriebskosten haben und daher weniger Förderung je MWh benötigen.

Unterschiede zum vorherigen System

Vor dem Gesetz 4414/2016 galten garantierte Tarife (Feed-in-Tarife), bei denen der Erzeuger für ins Netz eingespeiste Energie einen festen Satz erhielt. Das Gesetz führte für neue Anlagen einen Zuschlag anstelle des festen Satzes ein; der Tarif blieb für kleinere Projekte bestehen.

Geltungsbereich und Aktualität

Die beschriebenen Referenzpreise ergeben sich aus dem Beschluss von 2020, und das Rechenbeispiel stammt aus dem Preis vom Oktober 2024. Der Spezielle Marktpreis ändert sich monatlich und wird von DAPEEP veröffentlicht, daher fällt die Höhe des Zuschlags in einem anderen Monat anders aus.

Vergleich mit Polen

In Polen entscheiden über die Förderung der per Verordnung festgelegte Referenzpreis und die Auktion, und der Erzeuger erhält den Preis aus seinem Gebot (siehe Referenzpreise für erneuerbare Energien 2023). Die griechischen Referenzpreise haben dasselbe Ziel, nämlich die Garantie eines Erlöses, doch der Differenzmechanismus wird monatlich gegenüber dem Systempreis abgerechnet.

Quellen

  1. Clean Energy for EU Islands — Greece: Feed-in premium
  2. Clean Energy for EU Islands — Greece: Feed-in tariff
  3. IEA — Law 4414/2016 on a New Support Scheme of Renewable Energy and CHP Plants

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Referenzpreis für Biogas in Griechenland?

Laut der vom Portal der Europäischen Kommission angeführten Aufstellung: 219 EUR/MWh bis 1 MW, 209 EUR/MWh von 1 bis 3 MW und 192 EUR/MWh über 3 MW.

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