Recht und RegulierungEreignis
RED III: Einigung von Parlament und Rat – verbindliches Ziel von 42,5% erneuerbarer Energien im Jahr 2030
Am 30. März 2023 einigten sich Parlament und EU-Rat auf die Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien: verbindliches Ziel von 42,5% im Jahr 2030 mit der Möglichkeit von 45%, neue Ziele für Verkehr und Industrie sowie Regeln für Biomethan.

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben am 30. März 2023 eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen (RED III) erzielt. Das verbindliche EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2030 wird 42,5% betragen, mit zusätzlichen 2,5 Prozentpunkten als Richtwert, wodurch 45% erreichbar sind. Der Kompromiss liegt höher als das Ziel des Rates (40%) und niedriger als die Position von Parlament und Kommission (45%). Für die Branche der erneuerbaren Gase bestätigt die Einigung ihre Rolle und legt einen neuen Rahmen für Verkehr, Industrie und Zertifizierung fest.
Was sich ändert
Die wichtigsten Elemente der Einigung:
- Gesamtziel: 42,5% verbindlich, bis zu 45% mit indikativer Ergänzung.
- Verkehr: Die Staaten können bis 2030 zwischen einem Ziel von 29% erneuerbaren Energien im Verkehr oder 14,5% Verringerung der Emissionsintensität wählen; der Gesamtanteil fortschrittlicher Kraftstoffe und RFNBO soll mindestens 5,5% betragen, darunter mindestens 1% RFNBO.
- Industrie: 42% des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs sollen bis 2030 RFNBO sein, bis 2035 60%.
- Heizung und Kühlung: durchschnittlicher jährlicher Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien um 0,8 Prozentpunkte in den Jahren 2021–2025, anschließend um 1,1 Prozentpunkte in den Jahren 2026–2030
- Nachhaltigkeit der Biomasse: verschärfte Kriterien und Beschränkungen für die Gewinnung von Waldbiomasse.
- Erneuerbares Gas: Ausweitung der Datenbank der Union auf gasförmige Kraftstoffe sowie Verbesserung der Zertifizierung und der Herkunftsnachweise.
In der Einigung erschienen auch Vorschriften, die die Genehmigungsverfahren für Projekte für erneuerbare Energien verkürzen und festlegen, dass diese im öffentlichen Interesse liegen.
Bedeutung für die Branche in Polen
Für Polen bedeutet das höhere Ziel für erneuerbare Energien die Notwendigkeit, den Umbau in der Wärmeversorgung und im Verkehr zu beschleunigen, wo die Rolle erneuerbarer Gase erheblich sein kann. Biomethan gewinnt an Bedeutung in schwer zu elektrifizierenden Sektoren: industrielle Wärmeversorgung, Schwerlastverkehr und Schifffahrt. Verschärfte Nachhaltigkeitskriterien und erweiterte Datenbanken zur Kraftstoffverfolgung erhöhen die Anforderungen an die Erzeuger, machen Biomethan aber auch als erneuerbaren Kraftstoff glaubwürdiger.
In der nationalen Debatte werden drei Fragen wichtig sein: die Art der Umsetzung der Sektorziele, die Vereinfachung der Verfahren für Biogasanlagen und die Regelung des Fördersystems. Polen muss entscheiden, ob es die Option des Ziels von 29% erneuerbaren Energien im Verkehr oder 14,5% Emissionsminderung nutzt.
Wo Biomethan gewinnt und wo es verliert
Der Gewinn ist eine klare Rolle der erneuerbaren Gase in Wärmeversorgung, Verkehr und Industrie sowie höhere Ziele für fortschrittliche Kraftstoffe, zu denen Biogas aus Abfällen und Reststoffen zählt. Die Einschränkungen betreffen die Rohstoffe: Verschärfte Kriterien für Biomasse und das Verbot, bestimmte Rohstoffe aus dem Anbau von Nahrungsmitteln anzurechnen, verringern den Spielraum für Biogasanlagen, die auf Energiepflanzen beruhen. Entscheidend werden die Einzelheiten in Anhang IX der Richtlinie sein, der die Liste der Rohstoffe festlegt, die für die fortschrittlichen Ziele infrage kommen.
Wie es weitergeht
Die Einigung erfordert die formelle Billigung durch Parlament und Rat. Nach ihrer Annahme erhalten die Mitgliedstaaten etwa 18 Monate für die Umsetzung. Die Biogasbranche sollte sich aktiv an den nationalen Konsultationen beteiligen, damit die Vorschriften zu Biomethan, Zertifizierung und Anschluss parallel vorbereitet werden.




