Emissionen und KlimaLeitfaden

Standardwerte und tatsächliche Emissionswerte in RED II: wann sich eine eigene Berechnung lohnt

Die Richtlinie RED II erlaubt die Verwendung typischer Werte und Standardwerte aus den Anhängen oder die Berechnung tatsächlicher Emissionen. Wir erläutern die Unterschiede, Szenarien zu Gärrest und Offgas-Verbrennung sowie die Wirtschaftlichkeit eigener Berechnungen.

Veröffentlicht Aktualisiert 4 Min. LesezeitRedaktion FeedstockData

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Illustration: FeedstockData (KI, Google Gemini)

In der Richtlinie RED II lassen sich die THG-Emissionen von Biomethan auf drei Arten nachweisen: durch Übernahme der Standardwerte aus den Anhängen, durch Berechnung tatsächlicher Emissionen anhand von Anlagendaten oder durch Kombination beider Ansätze mittels sog. disaggregierter Werte (für einzelne Stufen der Kette). Die Standardwerte sind konservativ, also höher als die typischen, um Erzeuger zu genaueren Berechnungen zu motivieren. Aus diesem Grund profitiert eine gut geführte Biogasanlage häufig von Berechnungen mit tatsächlichen Werten, sofern sie die Kosten für Messungen und Audit trägt.

Drei Genauigkeitsstufen

Ansatz Was er bedeutet Vorteile Nachteile
Standardwert (Default) fertiger Wert aus dem Anhang für die jeweilige Kette einfach, ohne Messungen üblicherweise höhere Emissionen
Tatsächlicher Wert vollständige Berechnung aus Anlagendaten am genauesten, potenziell am niedrigsten erfordert Daten und Auditkosten
Disaggregierter Wert Standardwerte für einen Teil der Stufen, tatsächliche für andere Kompromiss erfordert Aufteilung der Daten

In den Anhängen sind disaggregierte Werte für die Komponenten e_ec, e_p, e_td angegeben, sodass man z. B. den Standardwert für den Transport verwenden und die tatsächlichen Emissionen aus der Verarbeitung berechnen kann.

Wovon der Standardwert für Biogas abhängt

Die Anhänge von RED II unterscheiden Biogas- und Biomethanketten nach:

  • Art des Rohstoffs: Nassgülle, Mist, Maissilage (Ganzpflanze), Bioabfälle;
  • Art der Gärrestverwertung: offener oder geschlossener Behälter (sog. „open digestate“ und „closed digestate“);
  • Offgas-Management: ob das Abgas aus der Aufbereitung verbrannt oder in die Atmosphäre abgelassen wird;
  • Form des Biomethans: Biogas, aufbereitet in verdichteter Form oder im Netz.

Die Unterschiede zwischen der Variante „offener Gärrest, ohne Offgas-Verbrennung“ und „geschlossener Gärrest, mit Nachverbrennung“ können mehrere Dutzend gCO₂e/MJ erreichen. Die genauen Werte sind in der aktuellen Fassung der Anhänge nachzulesen; im Text wiederholen wir sie nicht, um nicht in die Irre zu führen.

Wann sich eine eigene Berechnung lohnt

Die Entscheidungsrechnung lässt sich einfach aufbauen. Angenommen (illustrativ), der Standardwert ergibt E_def = 45 gCO₂e/MJ, die tatsächliche Berechnung bei geschlossenem Gärrest und Nachverbrennung – E_real = 25 gCO₂e/MJ. Eine Jahresproduktion von 30 GWh sind 30.000 MWh × 3600 MJ/MWh = 108 Mio. MJ. Emissionsdifferenz: 20 gCO₂e/MJ × 108 Mio. MJ = 2160 t CO₂e jährlich. Bewertet der Markt die Emissionsminderung (z. B. im Rahmen von Prämien für Kraftstoffe mit niedrigen Emissionen oder im Wert von Zertifikaten), hat die zusätzliche Minderung einen realen Geldwert. Beträgt dieser Wert z. B. 100 PLN/t CO₂e (Annahme), so ergibt sich ein Nutzen von 216.000 PLN jährlich, gegenüber Kosten für Audit und Messungen in der Größenordnung von einigen zehntausend PLN. Die Zahlen sind angenommen; wichtig ist das Schema.

Für tatsächliche Berechnungen benötigte Daten

  1. Mengen und Arten der Substrate (Lieferaufzeichnungen, Massenbilanz).
  2. Emissionsfaktoren aus Anbau oder Gewinnung (bei Anbaubiomasse – Daten der Betriebe, bei Abfällen – üblicherweise null).
  3. Verbrauch an elektrischer und thermischer Energie sowie deren Quelle.
  4. Methanschlupf bei der Aufbereitung und Art der Behandlung des Offgases.
  5. Art der Gärrestlagerung und eventuelle Biogasrückgewinnung aus dem Speicher.
  6. Transport von Substraten und Produkt.
  7. Messdokumentation (Zähler, Analysen, Kalibrierungen).

Rolle der Zertifizierungsstellen

Tatsächliche Werte verifiziert ein unabhängiger Auditor im Rahmen eines von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Systems (z. B. ISCC). Die Verifizierung umfasst die Konsistenz der Daten, die Verlässlichkeit der Quellen und die Übereinstimmung der Berechnungen mit der Methodik. Vom Erzeuger selbst durchgeführte Messungen werden anerkannt, wenn sie die Anforderungen des Systems erfüllen; im Zweifel kann der Auditor zusätzliche Untersuchungen verlangen.

Beispiel technischer Szenarien

Technische Entscheidungen, die das Ergebnis beeinflussen, sind u. a.: Abdeckung oder Ausstattung des Gärrestbehälters mit Gasrückgewinnung, Nachverbrennung des Offgases aus der Aufbereitung in einem System mit Wärmerückgewinnung, Versorgung der Anlage mit Energie aus eigenen Quellen sowie Verkürzung der Anlieferwege der Substrate. Jede dieser Entscheidungen verringert eine der Komponenten e_p oder e_td, was sich in tatsächlichen Berechnungen zeigt, in Standardwerten dagegen nicht. Daher können sich Investitionen in Dichtheit und Nachverbrennung nicht nur durch Umweltschutz, sondern auch durch einen höheren Produktwert amortisieren.

Häufiger Fehler

Die Annahme, ein niedriger Treibhausgas-Fußabdruck ergebe sich ausschließlich aus dem Rohstoff. In Wirklichkeit können sich zwei Anlagen mit derselben Gülle um einige Dutzend gCO₂e/MJ unterscheiden, je nach Art der Gärrestverwertung und Methanverlust.

Zusammenfassung

Die Verwendung von Standardwerten ist am einfachsten, aber, bezogen auf entgangene Vorteile, oft am teuersten. Hat die Anlage einen geschlossenen Gärrest, einen niedrigen Methanschlupf und eine gute Dokumentation, lohnt sich die Berechnung tatsächlicher Emissionen üblicherweise. Sorgen Sie vom ersten Betriebstag an für Daten.

Quellen

  1. Dyrektywa (UE) 2018/2001 (RED II) — EUR-Lex
  2. ISCC — International Sustainability and Carbon Certification