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Deutsche Bundesregierung billigt Verordnungen zu RED III zur Nachhaltigkeit von Bioenergie

Am 28. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett Verordnungen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien von RED III gebilligt: Die Emissionsminderungsschwelle für Kraftwerke steigt von 70 % auf 80 %, Zertifikate können widerrufen werden, und die Union Database soll verpflichtend werden.

Veröffentlicht 2 Min. LesezeitRedaktion FeedstockData

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Illustration: FeedstockData (KI, Google Gemini)

Die deutsche Bundesregierung hat am 28. Oktober 2026 Änderungen an zwei Verordnungen gebilligt, die die Nachhaltigkeitsanforderungen an Bioenergie aus der Richtlinie RED III in nationales Recht umsetzen: an der Verordnung über die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen (Biokraft-NachV) und an der Verordnung über die Nachhaltigkeit von Biomasse in der Stromerzeugung (BioSt-NachV). Die Vorschriften treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Umsetzungsfrist für diese Vorschriften ist in Deutschland im Mai 2025 abgelaufen.

Die wichtigsten Änderungen

  • Biokraftstoffe: Der Vertrauensschutz wurde abgeschafft – Zertifikate können widerrufen werden, wenn später ein Betrug aufgedeckt wird. Fehlerhaft deklarierte Biokraftstoffe werden von der Anrechnung auf die Quote ausgenommen. Zertifikate müssen innerhalb von drei Jahren an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übertragen oder dort eingereicht werden.
  • Zertifizierungsstellen: Die BLE erhält Zugang zu detaillierten Daten über die Lieferketten sowie eigene Kontrollbefugnisse. Die EU-Datenbank Union Database wird nach ihrem Start verpflichtend.
  • Energieanlagen: Die erforderliche THG-Emissionsminderung steigt von 70 % auf 80 % für Anlagen, die nach dem 20. November 2023 in Betrieb gegangen sind. Ältere Anlagen, die vor diesem Datum eine Förderung nach dem EEG erhalten haben, bleiben bei den Regeln der RED II und müssen die THG-Emissionen in den meisten Fällen bis Ende 2030 nicht berechnen.
  • Feste Biomasse: Die Nachhaltigkeitszertifizierung erfasst künftig Anlagen ab 7,5 MW (bisher ab 20 MW), mit einer Übergangsfrist.
  • Holzreste: Präzisierte Anforderungen sollen Primärwälder, Heiden und Moore besser schützen.

Die Darstellung betrifft weder den Grundsatz der Kaskadennutzung von Holz noch die Regeln für Biogas und Biomethan, sodass sich auf ihrer Grundlage die Folgen für diese Segmente nicht beurteilen lassen.

Warum das wichtig ist

Die Nachhaltigkeitskriterien sind das Fundament des Markts für erneuerbare Kraftstoffe in der EU: Sie entscheiden, ob eine Partie Biomethan oder Biokraftstoff auf die Ziele angerechnet werden kann. Die Verschärfung der Aufsicht (Widerruf von Zertifikaten, Datenzugang, verpflichtende Union Database) verringert das Betrugsrisiko – ein Thema, das in den Jahren 2024–2026 in der Diskussion über den Zertifikatemarkt und billige Importe immer wieder auftauchte.

Bedeutung für die Branche in Polen

Deutschland ist ein Schlüsselmarkt für Biomethan und Herkunftsnachweise: Polnische und ukrainische Exporteure werden die neuen Regeln erfüllen müssen, wenn sie dort Gas verkaufen wollen. Die Verschärfung der Kriterien und die verpflichtende Union Database erhöhen die Verwaltungskosten, verbessern aber die Glaubwürdigkeit der Zertifikate. Polen hat eigene Rückstände bei der Umsetzung der RED III: Im Dezember 2025 forderte die Kommission es auf, detaillierte Informationen zur Umsetzung vorzulegen, und der Entwurf der Novelle des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen (ustawa o OZE) mit RED III war 2026 in der Konsultation. Für polnische Erzeuger bedeutet das, dass die deutschen Standards de facto zum Bezugspunkt werden können.

Worauf zu achten ist

Die Änderungen treten nach der Veröffentlichung in Kraft; die vollständigen Verordnungstexte liegen in der Quelle nicht vor. Biomethanerzeuger, die einen Export planen, sollten die Übergangsfrist und die Dokumentationsanforderungen prüfen, insbesondere für Anlagen, die nach dem 20. November 2023 in Betrieb gehen.

Quellen

  1. German cabinet approves RED III rules for biomass — Bioenergy News
  2. Komisja ponagla Polskę w zakresie przepisów dla OZE — Gramwzielone.pl