BiogasEreignis
Substratliste für landwirtschaftliche Biogasanlagen: Verordnung des Landwirtschaftsministers vom 12. Oktober 2023
Die Verordnung vom 12. Oktober 2023 legt die detaillierte Liste der Substrate fest, die in einer landwirtschaftlichen Biogasanlage verwendet werden dürfen: Mist, Stroh, Abfälle aus Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, Nebenprodukte. Sie tritt am 18. Oktober in Kraft.

Der Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erließ am 12. Oktober 2023 eine Verordnung über die detaillierte Liste der Substrate, die in einer landwirtschaftlichen Biogasanlage verwendet werden dürfen (Dz.U. (Gesetzblatt der Republik Polen) 2023 Pos. 2230). Sie tritt am 18. Oktober 2023 in Kraft. Der Durchführungsrechtsakt zum Gesetz über Erleichterungen für landwirtschaftliche Biogasanlagen ist für Investoren wichtig, denn gerade von dieser Liste hängt ab, ob ein Projekt vereinfachte Verfahren und die Erleichterungen des Gesetzes nutzen kann.
Was sich ändert
Die Liste wurde in zwei Gruppen unterteilt.
Gruppe 1 – Biomasse: - Mist, - Stroh, - andere unschädliche natürliche Stoffe aus Land- oder Forstwirtschaft, darunter aus dem Anbau von Speisepilzen und der Hydroponik.
Gruppe 2 – andere für Menschen, Tiere und Umwelt unschädliche Substrate, ausschließlich biologischen Ursprungs: - Biomasse aus der Pflege von Grünflächen, - tierische Nebenprodukte, darunter Molke (Kategorien 2 und 3 der Verordnung 1069/2009), - flüssige und feste Rückstände aus der Biogaserzeugung aus Substraten der Liste, - Nebenprodukte im Sinne von Art. 10 des Abfallgesetzes, wie Pressrückstände, Rübenschnitzel, Rückstände aus Brennereien und der Lebensmittelverarbeitung, nicht zum Verzehr geeignete Fette, - Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei sowie aus der Lebensmittel-, Molkerei-, Back-, Zucker- und Getränkeindustrie, gekennzeichnet mit bestimmten Abfallschlüsseln.
Substrate der Gruppe 2 müssen unmittelbar vom Erzeuger stammen und unmittelbar an den Biogaserzeuger geliefert werden. Tierische Nebenprodukte müssen die Anforderungen der Verordnung 142/2011 für Biogas oder Kompostierung erfüllen. Gefährliche und kommunale Abfälle sind nicht zugelassen. Die Verordnung legt keine Mengenbegrenzungen fest: Beschränkungen ergeben sich aus Herkunft, Gefahrenklassifizierung, Lieferweg und Abfallschlüsseln.
Bedeutung für die Branche in Polen
Die Liste präzisiert, welche Biogasanlagen mit den Erleichterungen rechnen können. Anlagen auf Basis von Gülle, Mist, Stroh und Rückständen aus der Verarbeitung passen ohne Weiteres hinein. Der Ausschluss kommunaler Abfälle bedeutet, dass abfallverwertende Biogasanlagen, die Bioabfälle aus der getrennten Sammlung verarbeiten, den vereinfachten Weg nicht nutzen, sondern den allgemeinen Vorschriften unterliegen.
Die Anforderung der unmittelbaren Lieferung vom Erzeuger soll das Risiko begrenzen, dass die Erleichterungen für einen mittelbaren Abfallhandel missbraucht werden. Für Zwischenhändler und Logistikunternehmen bedeutet das die Notwendigkeit, ihre Verträge zu analysieren.
Worauf zu achten ist
Der Investor sollte den geplanten Substratmix mit der Liste abgleichen, die Abfallschlüssel und den Status der Nebenprodukte überprüfen und die Einhaltung der Anforderungen für tierische Nebenprodukte kontrollieren. Die Lieferdokumentation sollte den unmittelbaren Charakter der Beziehung zum Erzeuger belegen.
Wo man Erläuterungen findet
Zweifel bei der Klassifizierung konkreter Rohstoffe sollten mit den Aufsichtsbehörden geklärt werden: KOWR, Umweltschutzinspektion und – bei tierischen Nebenprodukten – Veterinärbehörden. Gute Praxis ist es, eine vollständige Lieferdokumentation aufzubewahren, darunter Abfallübergabescheine oder Handelsdokumente für Nebenprodukte.
Wie es weitergeht
Die Liste kann novelliert werden, wenn die Praxis Lücken oder die Notwendigkeit weiterer Substrate zeigt. Die Branche fordert zudem, die Erleichterungen auf Anlagen auszuweiten, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit Gemeinden einen Teil kommunaler Bioabfälle nutzen.





